AGBs

AGB -Allgemeine Geschäftsbedingungen der Meixner Bau GmbH

1.Anbote /Preise/Vertragsabschluß

Unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, gelten sobald der Kunde die Auftragsbestätigung unterzeichnet hat.

Die Auftragsendsumme für Kunden enthält in jedem Fall die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Aufträge werden ausschließlich nur durch die Geschäftsführer Dietmar oder Alfred Meixner angenommen und unterzeichnet. Die Auftragsbestätigung enthält den Auftragsumfang und die von der Meiner Bau GmbH zu erbringenden Leistungen. Aufträge sind unter Hinweis §2.2 gültig wenn das originale Auftragsformular verwendet wird. Abweichende Auftragsvereinbarungen sowie Zusatzvereinbarungen oder Ergänzungen sind, sofern sie nicht im gültigen Auftragsformular vermerkt sind oder von der Auftragsbestätigung erfasst ungültig und nicht verbindlich. Der AG verzichtet mit der Vertragsunterzeichnung auf sein Recht der Irrtumsanfechtung. Ebenfalls bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung, daß er die AGB der Firma Meixner Bau GmbH zur Kenntnis genommen hat und auf den Gerichtsstand und Erfüllungsort der Vereinbarung hingewiesen wurde und damit einverstanden ist.

2.Lieferung

Schadenersatzforderungen durch verspäteter oder unvollständiger Lieferung der Baumaterialien sind ausgeschlossen. Die Meixner Bau GmbH übernimmt nur die Haftung für Baumaterialien die von unseren Mitarbeitern übernommen und kontrolliert worden sind. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie die Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.

3.Gewährleistung und Haftung

Die Haftung beginnt sobald alle technisch, rechtlichen und baulichen Vorrausetzungen für den Baubeginn durch den AG geschaffen sind. Wir leisten Gewähr bei den von uns im Auftrag beschriebenen Bauobjekt und übernommenen Baumaterialien und deren durch unser Unternehmen sachgemäßen Verarbeitung. Ebenso für von uns gemieteten Gerätschaften bei besetzter Baustelle d. h bei Baubetrieb. Es gelten diesbezüglich die Regelungen der ÖNORM B 2110. Für Bauleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Jahre.

Für allfällige Gewährleistungsarbeiten hat der AG dem An Zutritt zum Gewährleistungsobjekt zu schaffen. Bei Gewährleistungsarbeiten, welche der AN auf Anordnung des AG außerhalb der normalen Geschäftszeiten durchgeführt hat, sind die dadurch entstanden Mehrkosten an den AN zu vergüten.

Schadenersatzansprüche aus jeglichen Rechtsgrund können nur bei groben Verschulden der Firma Meixner Bau GmbH vom Kunden geltend gemacht werden. Die Schadenersatzansprüche umfassen ausschließlich nur die Behebung der geltend gemachten und von der Firma Meixner Bau GmbH anerkannten Schäden. Ausgeschlossen sind insbesondere weitere Ansprüche wie Folgeschäden oder entgangener Gewinn. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch die Meixner Bau GmbH abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Schadensersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigen Verfallbinnensechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

4.Sicherheit/Haftungen

Bei auftragsgemäßer Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle übernehmen wir keine Garantie und Haftung für die Unversehrtheit und Vollständigkeit der Ware.

Weiter übernehmen wir keine Haftung für Kinder und unbefugten Personen auf der Baustelle während und außerhalb des Baubetriebes. Keine Haftung wird auch für die Sicherheitskleidung bzw. Ausstattung der nicht zugehörigen aber mithelfenden Personen auf der Baustelle übernommen.

5.Zahlung

Bei nicht Termin gerechter Bezahlung unserer Rechnungen wird die Baustelle sofort eingestellt es ist untersagt die Baustelle durch andere Baufirmen oder Eigenarbeit fort zu führen bis die Zahlung beglichen ist. Weiters Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% berechnet, gleichzeitig verfallen alle eventuellen gewährten Nachlässe.

Skontoabzüge werden nur dann anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden.

Rechnungen sind generell 10 Tage nach Rechnungserhalt fällig. Anderer Konditionen müssen schriftlich auf der Rechnung angeführt sein.

Der AG kann vom AN nur dann eine Sicherheit gem. ÖNORM B 2110 verlangen, wenn der AG mit Zahlungen in Vorleistung tritt.( z.B. einer Anzahlung)

Rechnungen werden ausschließlich über dem Postweg oder persönlich überbracht. Zahlungen sind mit einer schuldbefreienden Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung angeführte Konto der Meixner Bau GmbH zu leisten. Barzahlungen an wen bzw. in welcher Form auch immer haben keine schulbefreiende Wirkung.

Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von der Meixner Bau GmbH zu vertretenen sind (außer §8.2) vom Vertrag zurück ist als Schadensersatz eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10% der Nettoauftragssumme innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Rücktrittserklärung an die Meixner Bau GmbH zu leisten. Die Geltedmachung darüber hinaus gehender Schäden, welche der Firma Meixner Bau GmbH rücktrittsbedingt erleidet, bleibt hiervon unberührt. Weiter verliert der Kunde sämtliche Ansprüche aus Gewährleistung und Schadenersatz gegenüber der Firma Meixner Bau GmbH ebenso bei ausschließlicher Materiallieferung und deren eventuellen Folgeschäden.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Baumaterialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Meixner Bau GmbH.

Bei durch uns verarbeiteten Baumaterialien sind wir im Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, die Teilabdeckung des Ausstandes die verarbeiteten Baumaterialien wieder abzutragen und die dafür aufgewendeten Arbeitszeiten und Unkosten sowie durch Verarbeitung und Gebrauch entstandene Wertminderung als Forderung in Rechnung zu stellen.

7. Anschlüsse

ÖNORM B 2110

Wenn im Bauvertrag keine andere Regelung getroffen ist, so stellt der AG den erforderlichen Wasser- und Stromanschluss dem AN kostenlos in der für die Leistungserbringung notwendigen Dimensionen an der Arbeitsstelle zur Verfügung. Die Zählerkosten und Kostendes Verbrauchers trägt der AG. Arbeits- und Lagerplätze, sowie allfällig notwendige Zufahrtswege werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt.

8. Zustimmung laut DSGVO

Der Käufer erteilt uns seine Zustimmung , dass die im Auftrag /Anbot/Kaufvertrag festgehaltenen persönlichen Daten von uns Automationsunterstützt gespeichert, verarbeitet und verwendet werden dürfen.

Ebenso Fotos die für die Baudokumentation, um Fehler für Haftungsleistungen, auszuschließen. Der Arbeitgeber hat jederzeit bei Betrieb der Baustelle, das Recht auf eine Einsicht in das Bautagebuch zu nehmen.

9.Verköstigung des AN

Verköstigungen jeder Art sind auf freiwilliger Basis des AG und dürfen den AN nicht in Rechnung gestellt werden und führen zu keiner Preisminderung der Rechnungssumme.

10.Insolvent

Sollte der AG Zahlungsunfähig werden und zur Insolvents anmelden müssen, so ist es dem Unternehmen Meixner Bau GmbH sofort zu melden, um weitere Unkosten zu vermeiden.

Gerichtsstand: 8330 Feldbach